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In Warstein muss sich ein Jähriger wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagt. Eigentlich ist doch das Wort Schlampe gar keine Beleidigung. Und eigentlich ist er nur gestolpert und mit seinem Kontrahenten zu Boden gefallen, Körperverletzung war das nicht. Dieser Meinung war gestern ein jähriger, der wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagt war.
Januar dieses Jahres mit seiner jährigen Freundin eine Warsteiner Kneipe. Über den Ablauf des Abends waren sich jedoch der Angeklagte und seine Freundin und die als Zeugen geladenen Geschädigten alles andere als einig. Der Angeklagte konnte sich kaum an den Abend erinnern, er sei betrunken gewesen. Nichtsdestotrotz sei doch das Wort Schlampe eine Bezeichnung für einen unordentlichen Menschen und daher gar nicht als Beleidigung zu verstehen.
Nicht nur als Thekenschlampe habe er sie tituliert, sagte die jährige Warsteinerin aus, die an besagtem Januarabend in der Kneipe Getränke servierte. Ihr Ehemann, der als Gast in der Kneipe war, habe den Angeklagten. Eine uneidliche Falschaussage kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Eine Falschaussage vor Gericht kann zu einem Fehlurteil führen. Die Freundin des Angeklagten erinnerte sich anders an den Abend. Der Geschädigte sei plötzlich aufgestanden und habe den Angeklagten körperlich angegangen. Ihr Freund sei die ganze Zeit ruhig und nicht aggressiv gewesen. Doch die Jährige blieb dabei, Beleidigungen seien keine gefallen. Schlussendlich schenkten Richterin sowie Staatsanwalt dem geschädigten Ehepaar Glauben, denn der Polizeibericht sowie eine Vorbestrafung wegen Beleidigung und Bedrohung von Polizisten bestätigten das Bild, das sie vom Angeklagten gezeichnet hatten.
Der Freundin des Angeklagten glaubte Staatsanwalt Nölken jedoch nicht, auf sie kommt daher auch ein Verfahren wegen Falschaussage zu. Der fahrlässigen Körperverletzung habe sich der Angeklagte strafbar gemacht, weil er sich der Aufforderung, das Lokal zu verlassen, widersetzt hatte und dabei eine Verletzung des Geschädigten in Kauf genommen hatte.