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Seit der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes im Frühjahr dieses Jahres haben sich drei Prostituierte im Landkreis Mansfeld-Südharz angemeldet. Das teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage mit. Zudem liefen sechs Anmeldeverfahren für Bordelle. Fast zwei Jahre hatte es gedauert, bis Sachsen-Anhalt das im Bund schon beschlossene Prostituiertenschutzgesetz mit einem eigenen Gesetz untermauert hat.
Ende Februar fasste der Landtag einen entsprechenden Beschluss. Das Gesetz sieht unter anderem eine Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen vor. Prostituierte und Bordellbetreiber müssen sich nicht mehr beim Landesverwaltungsamt anmelden, sondern beim Landkreis. Auf freiwilliger Basis können sich die Prostituierten auch beim Gesundheitsamt des Kreises beraten und auf sexuell übertragbare Krankheiten testen lassen. Die bislang geringe Anzahl an Anmeldungen in Mansfeld-Südharz überrascht.
Schon eine schnelle Internetsuche zeigt ein deutlich ausgeprägteres Prostitutionsangebot. Woher aber kommt die Diskrepanz? Greift das Gesetz nicht, das auch zum Schutz der Frauen vor Zwangsprostitution eingeführt wurde? Wie Kreissprecherin Michaela Heilek erläutert, gebe es in dem Gesetz die Regelung, dass sich Prostituierte dort eine Bescheinigung ausstellen lassen, wo sie überwiegend tätig sind.
Es komme jedoch oft vor, dass sie an unterschiedlichen Orten arbeiteten. Eine Genehmigung kann demnach für verschiedene Orte gelten.
Eine Sexarbeiterin, die auch in Mansfeld-Südharz arbeitet, muss sich nicht unbedingt hier anmelden. Der Kreis werde jedoch verstärkt kontrollieren, ob Sexarbeiter überwiegend hier tätig sind, kündigte Heilek an. Reisefrauen seien lediglich für einen kurzen Zeitraum vor Ort und würden dann weiterziehen. Weil es dort teils schon länger entsprechende Strukturen gibt, hätten sich Sexarbeiterinnen oft schon in anderen Bundesländern angemeldet.