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Ein Pariser Strafgericht sprach am Donnerstag auch den Real-Madrid-Stürmer Karim Benzema frei, wie es die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche gefordert hatte. Ribery hatte zugegeben, in einem Münchener Luxushotel Sex mit der damals jährigen Prostituierten Zahia Dehar gehabt zu haben.
Staatsanwalt Jean-Julien Xavier-Rolai argumentierte während des Prozesses, es könne dem heute Jährigen unmöglich das Gegenteil nachgewiesen werden. Zahia hat angegeben, ihre Kunden über ihr wahres Alter belogen zu haben. In Frankreich liegt die Höchststrafe für Sex mit einer minderjährigen Prostituierten bei drei Jahren Haft und Benzema wies zurück, mit der jungen Frau bezahlten Sex gehabt zu haben, wie diese es gegenüber Ermittlern gesagt hatte.
Die Staatsanwaltschaft sah es als "zumindest zweifelhaft" an, dass die Frau wirklich Sex mit Benzema hatte. Benzemas Anwalt sagte nach dem Urteilsspruch, sein Mandant - der bei der Urteilsverkündung ebenfalls nicht anwesend war - habe von Anfang an seine Unschuld beteuert.
Sie wurde durch den Fall berühmt und hat inzwischen ein eigenes Modelabel gegründet. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Ribery und Benzema im November zu den Akten legen wollen. Der Prozess begann im Juni vergangenen Jahres und wurde aus Verfahrensgründen umgehend ausgesetzt. Anfang vergangener Woche wurde er nach siebenmonatiger Pause wieder aufgenommen. In dem Prozess wurde am Donnerstag auch Riberys Schwager freigesprochen, der an dem fraglichen Abend in München dabei war und dem ebenfalls Sex mit einer minderjährigen Prostituierten zur Last gelegt wurde.
Fünf in der Affäre wegen Zuhälterei Angeklagte wurden dagegen schuldig gesprochen und zu Strafen zwischen drei Monaten Haft auf Bewährung und einem Jahr Gefängnis verurteilt.